Die Pflege-Charta besagt, dass jeder Mensch das Recht auf entsprechende Unterstützung sowie auf Hilfe zur Selbsthilfe hat. Das Ziel: So lange wie möglich ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Damit Pflegefachkräfte und Angehörige im Sinne des entscheidungsunfähigen Pflegebedürftigen handeln können und dürfen, stehen zwei wichtige Rechtsinstrumente zur Verfügung:
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.
Bei Rechtsfragen zu diesen Themen gilt es, jeder Zeit auf dem Laufenden zu sein.