Das Sozialrecht bildet als Teil des öffentlichen Rechtes die Grundsätze, Verfahren und Instrumente ab, die sich aus dem grundgesetzlich verbrieften Postulat der Sozialstaatlichkeit ergeben (Art. 20 GG).
Teilnehmende erhalten einen Überblick über ausgewählte sozialrechtliche Schwerpunkte in den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs I bis XII. Des Weiteren erwerben sie Grundkenntnisse über die Abläufe des Sozialverfahrensrechts und die kritische Prüfung von Sozialverwaltungsakten. Weitere Themen sind: Bereiche des SGB XI, das Heimrecht hinsichtlich exemplarischer landesrechtlicher Gesetze und Verordnungen, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) auf Bundesebene sowie ausgewählte Inhalte verschiedener Landesrahmenverträge mit dem Fokus auf die stationäre Altenhilfe.